
Der Weg zum Führerschein
Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis
Die Führerscheinklasse B, also der PKW Führerschein, ist die von den Jugendlichen beliebteste Führerscheinklasse. Erlangt man damit doch die größte Mobilität. Oft kann damit schon das Auto der Eltern oder Geschwister ausgeliehen und gefahren werden.
Aber spätestens dann, wenn man kurz vor Erreichen des 17. oder 18. Lebensjahres sich in der Fahrschule anmeldet, stellt man fest, dass es eine ganze Reihe an Bedingungen zu erfüllen gibt und vor allem auch eine Menge Unterrichtsstoff zu erlernen ist, um am Ende die theoretische und auch die praktische Prüfung zu bestehen.
Gerade hier bietet sich für viele auch der Führerschein mit 17 an, da man dadurch z.B. in der Oberstufe des Gymnasiums wieder ganz den Kopf- und die Zeit frei hat, um sich vollständig auf das Abitur zu konzentrieren. Auch viele Eltern sehen hier einen großen Vorteil des Führerscheins mit 17 (BF-17 begleitetes Fahren).
Ablauf zum Führerscheinerwerb
- Anmeldung in der Fahrschule
- Beschaffung von Passfoto (biometrisch), Sehtest und Erste-Hilfe Kurs
- Antrag für gewünschte Führerscheinklasse beim Straßenverkehrsamt stellen
- Teilnahme am theoretischen Unterricht in unserer Fahrschule (LKW)
- Ablegen der theoretischen Prüfung beim TÜV
- Praktische Fahrausbildung gemäß der gewünschten Führerscheinklasse
- Ablegen der praktischen Führerscheinprüfung
Der vorgeschriebene theoretische Unterricht findet mehrmals pro Woche bei uns in der Fahrschule statt. Die praktischen Fahrstunden lassen sich individuell und flexibel auf dich und deinen Zeitplan mit deinem Fahrlehrer abstimmen. Für ganz Eilige gibt es immer auch Möglichkeiten, relativ viele Fahrtermine in kurzen Abständen zu bekommen, um die Ausbildung schneller abzuschließen. Wir bieten dafür gesondert auch Ferien und Intensivkurse an.
Um optimal für die theoretische Prüfung gerüstet zu sein lernt man heute seine Fragebögen online über ein Lernportal. Das macht richtig Spaß und verkürzt die gesamte Lernzeit im Gegensatz zu den klassischen Fragebögen auf Papier ganz erheblich. Die klassischen Fragebögen sind auf Wunsch bei uns aber auch noch weiterhin zu bekommen.
Vorgeschriebener Unterricht
Abgesehen von der vorgeschriebenen Teilnahme am theoretischen Unterricht, müssen in Abhängigkeit der beantragten Fahrerlaubnisklasse eine bestimmte Anzahl von Sonderfahrten gemacht werden.
Diese Sonderfahrten sind als sogenannte Pflichtstunden vom Gesetzgeber vorgeschrieben und dürfen erst zum Ende der Grundausbildung gemacht werden. Über die abgeleisteten Sonderfahrten muss vom Fahrlehrer und vom Fahrschüler ein Ausbildungsnachweis unterschrieben werden. Dieser wird zu Beginn der praktischen Prüfung dem Fahrprüfer ausgehändigt.
Auch für die theoretische Prüfung muss dem Prüfer ein vom Fahrlehrer und Fahrschüler unterschriebener Ausbildungsnachweis ausgehändigt werden.
Einen Überblick über die wichtigsten Unterrichte und Pflichtstunden gibt die nachfolgende Tabelle.
Theoretische Unterrichte
| Klasse | Basisstunden | Zusatzstoff | |
| A | 12 x 90 Min. | 4 x 90 Min. | |
| A1 | 12 x 90 Min. | 4 x 90 Min. | |
| B | 12 x 90 Min. | 2 x 90 Min. | |
| M | 12 x 90 Min. | 2 x 90 Min. |
Sonderfahrten
| Klasse | Überlandfahrten | Autobahnfahrten | Nachtfahrten | |
| A | 5 x 45 Min. | 4 x 45 Min. | 3 x 45 Min. | |
| A1 | 5 x 45 Min. | 4 x 45 Min. | 3 x 45 Min. | |
| B | 5 x 45 Min. | 4 x 45 Min. | 3 x 45 Min. | |
| BE | 3 x 45 Min. | 1 x 45 Min. | 1 x 45 Min. |
Umschreibung ausländischer Führerscheinklassen
Beim Umschreiben ausländischer Führerscheine in eine EU-Führerscheinklasse kann nach Antragstellung beim Straßenverkehrsamt und einer anschließenden Überprüfung des praktischen Fahrens durch den Fahrlehrer ggf. direkt eine praktische Prüfung abgelegt werden.
Der Besuch des theoretischen Unterrichtes ist Umschreibern erfahrungsgemäß sicher zu empfehlen, aber nicht vorgeschrieben. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten, wie Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt, fallen bei der Umschreibung auch weg.
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