Donnerstag 23. Februar 2012
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ImageKlasse B

Der Auto Führerschein ist wohl die am meistens begehrte Fahrerlaubnis überhaupt. Mit ihm darfst du jeden PKW bis 3,5 t fahren und bist auch nicht in der PS Leistung beschränkt. Damit fangen die meisten an.

ImageKlasse BE

Umzug steht an oder man muss das Erbstück transportieren? Dann brauchst du den BE-Schein für das Auto. Da er zusätzlich erworben werden muss, solltest du ihn erst machen, wenn er gebraucht wird.

ImageKlasse A

Der große Motorradführerschein kann mit 25 Jahren erworben werden und hat keine PS Beschränkung. Damit kannst du dann alle leistungsstarken Maschinen fahren. Die Sicherheit sollte immer im Vordergrund stehen.

ImageKlasse Ab

Der kleine PS-beschränkte Motorradführerschein kann mit 18 gemacht werden und vermittelt auch reichlich Fahrspaß. Nach 2 Jahren Besitz dieser kleinen Klasse kann auf den großen A-Schein gewechselt werden.

ImageKlasse C

Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen richtige schwere LKW (Trucks) gefahren werden. Ab 18 Jahre ist diese Klasse erwerbbar und ist damit die Eingangstür zur gewerblichen Güterbeförderung.

ImageKlasse D

Das ist der Busführerschein mit dem alle Arten an Linien und Reiseverkehr gefahren werden darf. Erwerbar mit 21 Jahren und gekoppelt an sehr hohe gesundheitliche Anfordrungen.

ImageKlasse S, T und L

Es gibt noch weitere Führerscheinklassen, wie z.B. die Klasse S (Quad oder Trike) oder auch Klasse L und Klasse T (Traktorfahrzeuge). Diese sind an sich in der Klasse B mit eingeschlossen, können aber auch allein erworben werden.

Hierbei sollte man sich überlegen, ob im Einzelfall der Erwerb so einer Einzelklasse u.U. sinnvoll ist.

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Der Weg zum Führerschein

Informationen zum Erwerb der Fahrerlaubnis

Die Führerscheinklasse B, also der PKW Führerschein, ist die von den Jugendlichen beliebteste Führerscheinklasse. Erlangt man damit doch die größte Mobilität. Oft kann damit schon das Auto der Eltern oder Geschwister ausgeliehen und gefahren werden.

Aber spätestens dann, wenn man kurz vor Erreichen des 17. oder 18. Lebensjahres sich in der Fahrschule anmeldet, stellt man fest, dass es eine ganze Reihe an Bedingungen zu erfüllen gibt und vor allem auch eine Menge Unterrichtsstoff zu erlernen ist, um am Ende die theoretische und auch die praktische Prüfung zu bestehen.

Gerade hier bietet sich für viele auch der Führerschein mit 17 an, da man dadurch z.B. in der Oberstufe des Gymnasiums wieder ganz den Kopf- und die Zeit frei hat, um sich vollständig auf das Abitur zu konzentrieren. Auch viele Eltern sehen hier einen großen Vorteil des Führerscheins mit 17 (BF-17 begleitetes Fahren).

 

Ablauf zum Führerscheinerwerb

  • Anmeldung in der Fahrschule
  • Beschaffung von Passfoto (biometrisch), Sehtest und Erste-Hilfe Kurs
  • Antrag für gewünschte Führerscheinklasse beim Straßenverkehrsamt stellen
  • Teilnahme am theoretischen Unterricht in unserer Fahrschule (LKW)
  • Ablegen der theoretischen Prüfung beim TÜV
  • Praktische Fahrausbildung gemäß der gewünschten Führerscheinklasse
  • Ablegen der praktischen Führerscheinprüfung

 

Der vorgeschriebene theoretische Unterricht findet mehrmals pro Woche bei uns in der Fahrschule statt. Die praktischen Fahrstunden lassen sich individuell und flexibel auf dich und deinen Zeitplan mit deinem Fahrlehrer abstimmen. Für ganz Eilige gibt es immer auch Möglichkeiten, relativ viele Fahrtermine in kurzen Abständen zu bekommen, um die Ausbildung schneller abzuschließen. Wir bieten dafür gesondert auch Ferien und Intensivkurse an.

Um optimal für die theoretische Prüfung gerüstet zu sein lernt man heute seine Fragebögen online über ein Lernportal. Das macht richtig Spaß und verkürzt die gesamte Lernzeit im Gegensatz zu den klassischen Fragebögen auf Papier ganz erheblich. Die klassischen Fragebögen sind auf Wunsch bei uns aber auch noch weiterhin zu bekommen.

 

Vorgeschriebener Unterricht

Abgesehen von der vorgeschriebenen Teilnahme am theoretischen Unterricht, müssen in Abhängigkeit der beantragten Fahrerlaubnisklasse eine bestimmte Anzahl von Sonderfahrten gemacht werden.

Diese Sonderfahrten sind als sogenannte Pflichtstunden vom Gesetzgeber vorgeschrieben und dürfen erst zum Ende der Grundausbildung gemacht werden. Über die abgeleisteten Sonderfahrten muss vom Fahrlehrer und vom Fahrschüler ein Ausbildungsnachweis unterschrieben werden. Dieser wird zu Beginn der praktischen Prüfung dem Fahrprüfer ausgehändigt.

Auch für die theoretische Prüfung muss dem Prüfer ein vom Fahrlehrer und Fahrschüler unterschriebener Ausbildungsnachweis ausgehändigt werden.


Einen Überblick über die wichtigsten Unterrichte und Pflichtstunden gibt die nachfolgende Tabelle.

 

Theoretische Unterrichte
Klasse Basisstunden Zusatzstoff
A 12 x 90 Min. 4 x 90 Min.
A1 12 x 90 Min. 4 x 90 Min.
B 12 x 90 Min. 2 x 90 Min.
M 12 x 90 Min. 2 x 90 Min.

 

 

Sonderfahrten
Klasse Überlandfahrten Autobahnfahrten Nachtfahrten
A 5 x 45 Min. 4 x 45 Min. 3 x 45 Min.
A1 5 x 45 Min. 4 x 45 Min. 3 x 45 Min.
B 5 x 45 Min. 4 x 45 Min. 3 x 45 Min.
BE 3 x 45 Min. 1 x 45 Min. 1 x 45 Min.

 

 

Umschreibung ausländischer Führerscheinklassen

Beim Umschreiben ausländischer Führerscheine in eine EU-Führerscheinklasse kann nach Antragstellung beim Straßenverkehrsamt und einer anschließenden Überprüfung des praktischen Fahrens durch den Fahrlehrer ggf. direkt eine praktische Prüfung abgelegt werden.

Der Besuch des theoretischen Unterrichtes ist Umschreibern erfahrungsgemäß sicher zu empfehlen, aber nicht vorgeschrieben. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sonderfahrten, wie Überland-, Autobahn- und Nachtfahrt, fallen bei der Umschreibung auch weg.

 

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